Förderung
Es gibt viele verschiedene Fördermöglichkeiten zur Beantragung finanzieller Unterstützung für die Durchführung inklusiver Sportangebote oder Aktionstage.
Hier werden die Fördermaßnahmen des LandesSportBund Niedersachsen und des Behindertensportverbandes für Inklusion im und durch Sport vorgestellt.
Für weitere Infos gibt es unten auf der Seite zusätzliche Übersichten zu Fördermöglichkeiten zum Downlooad. Die „Richtlinie zur Förderung der Sport- und Vereinsentwicklung“ des LSB Niedersachsen bildet das Fundament für Förderungen, die von Sportvereinen beantragt werden können.
Umfang und Höhe der Förderung
Die Förderung ist gestaffelt:
-Bis zu 1000€ --> Einzelaktionen und neue regelmäßige Sportangebote
-Bis zu 3000€ --> Kleinprojekte
-Bis zu 100.000€ --> Großprojekte mit einem Förderzeitraum von bis zu 3 Jahren
Was wird gefördert?
Gefördert werden neue Vorhaben, die sich an einem oder mehreren dieser Ziele orientieren:
1. Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts
2. Teilhabe und Partizipation aller Menschen
3. Erhöhung der Diversität im Sport
4. Stärkung des sozialen Engagements
5. Demokratieförderung und Prävention gegen antidemokratische Entwicklungen
6. Gesundheitsorientierte Sportangebote
7. Nachhaltige Entwicklung im Sport
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind:
-Landesfachverbände, die ordentliches Mitglied im LSB NDS sind
-Sportvereine, die ordentliches Mitglied im LSB NDS sind
-Sportbünde, die Gliederungen des LSB NDS sind
Wie stelle ich einen Antrag?
Ein Antrag kann im Phönix Programm gestellt werden.
Wählen Sie dafür die Rolle Organisations - Admin und wählen Sie den Reiter "Förderportal". Dort können Sie mit dem Reiter "Neuer Antrag" einen Antrag stellen.
Das „Aktionsprogramm zur Ausbreitung des Behindertensports“: Der LandesSportBund Niedersachsen e.V. (LSB) bezuschusst aus Mitteln der Finanzhilfe des Landes Niedersachsen über den Behinderten-Sportverband Niedersachsen e.V. (BSN) Vereinsmaßnahmen u.a. zur Ausbreitung des Behindertensports sowie zur Gründung von inklusiven Sportgruppen in Niedersachsen. Antragsberechtigt sind Vereine, die ordentliches Mitglied im LSB sind. Im Rahmen der Förderung können z. B. Zuschüsse für die Beschaffung von Sportgeräten erteilt werden, sowie z. B. 50 Übungseinheiten (ÜE) für die Beschäftigung eines*r für das Angebot qualifizierte Übungsleitenden mit gültiger DOSB-Lizenz bezuschusst werden.
Die Heiner-Rust-Stiftung möchte mithelfen, Menschen mit Behinderung und hier insbesondere Kinder und Jugendliche an den Sport heranzuführen. Sie unterstützt Vereine darin, hierfür die Bedingungen zu schaffen und vorhandene Barrieren zu beseitigen. Es gibt hierbei vier Schwerpunktbereiche: Jugendförderung, Einzelförderung, Spezialgeräte und Leistungssport.




